Verlässlicher Partner für eine abgesicherte Zukunft

Fragen- und Antworten

Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag und seinen Optionen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Vertragliches:

In welcher Form wird über die Wertentwicklung laufender Vorsorgeverträge informiert?

Sie erhalten jährlich von uns eine Mitteilung, die Sie über den Wert der Anteilseinheiten beziehungsweise den Wert des Vertragskapitals informiert. Bei Bedarf können Sie eine aktuelle Wertmitteilung auch bei uns anfordern.

Sind zusätzliche Zahlungen in einen bestehenden Vertrag möglich?

Bei Verträgen, die seit 2005 abgeschlossen wurden, sind Zuzahlungen im Rahmen der Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen möglich. Zuzahlungen erhöhen Ihre Beitragssumme und damit auch die späteren Renten- und Ablaufleistungen. Sprechen Sie uns an, gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag bestehenden Möglichkeiten.

Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Warum ist die Beitragsdynamik, festgehalten bei Vertragsabschluss, so wichtig?

Bei Vertragsabschluss haben Sie sich für eine jährliche Dynamik Ihrer Beiträge entschlossen. Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, da durch die Inflation der Wert des Geldes über die Jahre hinweg immer weiter abnimmt. Die Dynamik wirkt dem Wertverlust entgegen, da sich durch das Ansteigen der Beiträge auch höhere Versicherungsleistungen ergeben.

Mit der Beitragsdynamik sichern Sie zusätzlich das Recht auf eine regelmäßige und automatische Beitragsanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung ab.

Haben Sie mit Ihrem Vertrag eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen, erhöht sich auch die Berufsunfähigkeitsrente. Nicht zuletzt sichern Sie Ihre Kaufkraft und damit Ihren gewohnten Lebensstandard für die Zukunft ab.

Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?

Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Welche Nachteile bringt eine Kündigung des Vorsorgevertrages mit sich?

Die vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Vorsorge haben und für Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Das gilt insbesondere bei einer Kündigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Dies liegt u. a. darin begründet, dass aus Ihren Beiträgen auch Abschluss- und Vertriebskosten entnommen werden.

Wenden Sie sich gerne an Ihren Vermittler oder rufen Sie uns an.

Was ist zu beachten, wenn für Sie keine Alternative zur Kündigung in Frage kommt?

Eine Kündigung kann nur schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode unter Vorlage des Versicherungsscheins erfolgen. Also zum Monats-, Quartals- bzw. Jahresende – je nach vereinbarter Zahlungsweise. Dafür genügt ein vom Versicherungsnehmer unterzeichnetes, formloses Schreiben. Bitte achten Sie dabei auch auf etwaige Dritte, deren Einwilligung bei einer Kündigung notwendig ist (z. B. nach einer Sicherungsabtretung).

Identifikation / Geldwäschegesetz (GwG):

Was ist eine bestätige Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?

Es handelt sich hierbei um eine vom Finanzdienstleister unterschriebene und bestätigte Kopie eines Ausweisdokuments des Geldempfängers. 

Die Bestätigung kann erfolgen durch: 

  • Banken / Geldinstitute

  • Versicherungsmakler, Vermögensberater  

  • Steuerberater 

  • Wirtschaftsprüfer 

  • Rechtsanwalt 

Warum wird eine bestätigte und keine beglaubigte Ausweiskopie benötigt?

Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen. 

Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird die Übereinstimmung der Person mit dem vorgelegten Dokument bestätigt.

Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments, durch ein Amt oder einen Notar, ist keine Identifizierung der Person, sondern eine Bestätigung des vorgelegten Dokuments auf Echtheit. 

Was ist zusätzlich einzureichen bei einem Wohnsitz im Ausland?

Wir benötigen von Ihnen eine bestätigte Ausweiskopie und ggf. eine Meldebescheinigung oder ein aktuelles Dokument einer Behörde / eine Mobilfunkrechnung Ihres Anbieters. 

Was kann ich tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind.

Auch diese müssen vom Finanzdienstleister bestätigt sein. 

Alternativ ist es möglich eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen, dazu benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energie- Anbieters.

Ich bin von der Ausweispflicht befreit!

Wir benötigen in solchen Fällen einen Nachweis über die Ausweisbefreiung von der Behörde. 

Steuerliche Behandlung:

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Fondspolice?

Im Gegensatz zu normalen Fondsdepots müssen Sie innerhalb einer Fondspolice ihre Zins- und Dividendenerträge nicht jährlich versteuern.

Ein Fondswechsel zur Optimierung Ihrer Anlagestrategie im Rahmen einer Fondspolice löst zudem keine Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne aus.

Bei Fondspolicen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, unterliegt jedoch mit Ablauf der Versicherungslaufzeit (im Erlebensfall) und im Falle des Rückkaufs/der Kündigung der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge (= Erträge) dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 Prozent.

Mit Einführung der ab 1.1.2018 geltenden Investmentsteuerreform wurden inländische Publikumsfonds mit bestimmten Erträgen selbst steuerpflichtig. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber eine pauschalierte Entlastung auf Ebene des Anlegers vorgesehen. Diese Entlastung gilt auch für den Anleger, der über einen Versicherungsvertrag an Publikumsfonds beteiligt ist.

Bei Versicherungsverträgen sieht die Regelung vor, dass bei Ermittlung des steuerpflichtigen Unterschiedsbetrags (= Erträge) pauschal 15 Prozent von den ab 1.1.2018 erwirtschafteten Kapitalerträgen aus Publikumsfonds (Ausschüttungen und Wertsteigerungen) steuerfrei sind.

Sind Sie bei Vertragsende mindestens 62 Jahre alt (bzw. 60 Jahre bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden) und Ihre Police läuft seit mindestens zwölf Jahren, werden bei Kapitalauszahlung nur 50 Prozent der Erträge mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Wird bei Rentenversicherungen die Verrentung gewählt, werden die Erträge der Aufschubphase nicht besteuert. In der Rentenbezugsphase wird die Rente mit dem Ertragsanteil besteuert.

Warum ist es nicht empfehlenswert Verträge, die vor 2005 abgeschlossenen wurden, zu kündigen?

Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Die Kapitalerträge kommen im Erlebensfall oder bei Kündigung i.d.R. steuerfrei zur Auszahlung, wenn eine laufende Beitragszahlung von mindestens fünf Jahren vereinbart wurde und die Auszahlung frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss erfolgt. Durch eine Kündigung Ihres Vertrages verlieren Sie diesen Vorteil für die Zukunft.

Wie werden zukünftige Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen besteuert?

Das bis zum Rentenbeginn aufgebaute Fondsvermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde (Ertragsanteilsbesteuerung). Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Riesterzulagenverrechnung:

Wo finde ich Informationen zum Riesterzulagenverfahren?

Fragen und Antworten zum geänderten Dokumentations- bzw. Meldewesen bei Riester-Renten mit vereinbartem Zulagenverrechnungsverfahren finden Sie hier.

Ein Musteranschreiben für das Finanzamt können Sie hier einsehen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Fondsauswahl- und wechsel:

Wie oft sind Fondswechsel möglich?

Sie können die Fondauswahl Ihrer Vorsorgelösung nach Bedarf anpassen. Fondswechsel sind innerhalb der Ihrem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Bedingungen unbegrenzt möglich und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Fallen beim Fondskauf Ausgabeaufschläge an?

Nein, es fallen keine Ausgabeaufschläge an.

Was bedeutet Switchen und Shiften?

Wenn Sie Fonds wechseln, in die Ihre Sparbeträge angelegt werden, nennt man dies „switchen“. Ab der nächsten Beitragszahlung werden die künftigen Sparanteile in einen neuen Fonds investiert. Die bereits investierten Fondsanteile verbleiben in den alten Fonds.

Hinter dem Begriff „shiften“ versteckt sich ebenfalls ein Wechsel der Fonds innerhalb der Fondspolice. Sie können bereits gekaufte Investmentfondsanteile umschichten. Hier wird also das im bisherigen Fonds angesparte Kapital in der neuen Anlagestrategie angelegt. Dies bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass zukünftige Beiträge auch in neue Fonds investiert werden müssen. Die monatlichen Beiträge können Sie entweder ebenfalls in den neuen, aber auch weiter in die bisherigen Fonds investieren. Sofern Sie in ein gemanagtes Anlagekonzept oder innerhalb eines gemanagten Konzeptes wechseln wollen, müssen sowohl das angesparte Kapital als auch der Sparbeitrag in die neue Anlagestrategie investiert werden.

Welche Fonds können ausgewählt werden?

Sie können aus allen Fonds der aktuellen Fondsübersicht der Heidelberger Leben auswählen, sofern es bei Ihrem Vorsorgevertrag bedingungsgemäß keine Einschränkung gibt. Das aktuelle Fondswechsel-Formular finden sie im Formular-Center.

Welche Risikoklassen und Anlegertypen gibt es bei der Heidelberger Leben?

Bei der Heidelberger Lebensversicherung existieren sieben Risikoklassen, die jeweils drei Anlegertypen zugeordnet werden. Dadurch können Sie leichter erkennen, welcher Anlegertyp Sie sind und welche Fonds zu Ihnen passen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Zuzahlung für die Basisrente (Rürup-Rente):

Für welche Tarife ist eine Zuzahlung möglich?

Ab der zum 01.01.2005 eingeführten Tarifgeneration haben wir unsere Produkte mit der Zuzahlungsoption noch flexibler gestaltet.
Bitte vergewissern Sie sich, ob Ihr Tarif diese Zuzahlungsoption beinhaltet. Für folgende Tarife ist diese Option vorgesehen:

Tarif:           Untergrenze je Zuzahlung:         Obergrenze Je Zuzahlung mit Beiträgen:

FBR            500,00 Euro                                   Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 3 EStG
KBR            500,00 Euro                                   Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 3 EStG
HBR            500,00 Euro                                   Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 3 EStG

AVMG#20   200,00 Euro                                   Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 1 EStG
(Vertragsabschluss ab 01.04.2010)                  (Zuzahlungen mit Beiträgen und Zulagen)

DHRR#22   200,00 Euro                                   Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 1 EStG
                                                                          (Zuzahlungen mit Beiträgen und Zulagen)

Alle Zuzahlungen für Rentenversicherungen (FRV und KRV) müssen gemäß Bedingungswerk individuell geprüft werden.

Was bewirkt die Zuzahlung?

Die Zuzahlung bewirkt eine Erhöhung der Beitragssumme.

Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen werden von der Zuzahlung nicht erfasst.

Wann wird der Zuzahlungsbetrag investiert?

Nach Erhalt des Zuzahlungsbetrages erfolgt die Investition zum jeweiligen Ersten des nächsten Monats.

Sonderregelung: Die Zuzahlungen mit Geldeingang im Dezember werden rückwirkend zum 01.12. eines Jahres eingegeben. 

Wie kann die Zuzahlung geleistet werden?

Zuzahlungen sind nur per Überweisung vom Konto des Versicherungsnehmers und in einem Betrag möglich.

Wieviel kann ich in eine Basisrente einzahlen?

Das Wichtigste zur Basisrente/ Rürup-Rente in Kürze:

Selbstständige und Arbeitnehmer sorgen mit der Basisrente oder auch Rürup-Rente, steuerlich begünstigt, für das Alter vor.
Wie die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständigen Versorgungswerke, gehört die Basisrente (Rürup-Rente) zur ersten Säule der Altersvorsorge.

• Beiträge zur Basisrente bzw. Rürup-Rente bis zu 27.565 Euro pro Jahr mindern Ihre Steuerlast. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis zu 55.130 Euro.

Für 2024 liegt der Besteuerungsanteil bei 84 %.
Gemäß Entwurf zum Wachstumschancengesetz soll der Besteuerungsanteil für 2024 bei 83 % liegen und langsamer ansteigen – statt 2040 soll der volle Besteuerungsanteil dann erst 2058 erreicht werden.

Die Basisrente kann mit einer Absicherung der Berufsunfähigkeit verbunden werden – so können auch diese Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerhinweis

Zuzahlungen können ggf. steuerliche Auswirkungen auf die geänderte Versicherungsleistung haben.

Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihren Vermittler.

Heidelberger Leben 
Kundenservice

T: +49 40 219 956 900
 

 

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Die Heidelberger Lebensversicherung AG, gegründet im Jahr 1991, ist Spezialist für Alters-, Hinterbliebenen- und Risikovorsorge mit Schwerpunkt auf fondsgebundenen Lösungen. Das Portfolio umfasst per Ende 2022 knapp 330.000 Verträge und Kapitalanlagen in Höhe von rund 11,9 Milliarden Euro.

Im Jahr 2014 hat die Heidelberger Lebensversicherung AG das Neugeschäft eingestellt und konzentriert sich seitdem als Teil der Viridium Gruppe ausschließlich auf die Bestandskunden und deren Bedürfnisse. Die Viridium Gruppe ist Deutschlands führender Bestandsspezialist für Lebensversicherungen.