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Fragen und Antworten

Betriebliche Altersversorgung (bAV) - Renteninformation

Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Betriebliche Altersversorgung (bAV).
Im Verlauf haben wir für Sie allgemeine Themen wie z.B. die steuerliche Behandlung eines Vertrags oder auch allgemeine Fragen zu einem Vertrag zusammengefasst.

Mögliche allgemeine Fragen beantworten wir Ihnen hier.  Für individuelle Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Möchten Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular oder senden Sie es an:

Heidelberger Lebensversicherung AG
Postfach 10 39 69
69029 Heidelberg

Steuerlicher Vorteil:

Was ist bei meinem Vertrag steuerlich wichtig?

Welche steuerlichen Regeln für Ihren Vertrag gelten, hängt davon ab, wann Sie ihn abgeschlossen haben. Dazu kommt noch, wie der Vertrag gestaltet ist.

Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.

Warum ist mein Beitrag zum 1. Januar nicht berücksichtigt?

Die Renteninformation gilt für das vorangegangene Jahr. Ist der Stichtag der 1. Januar 2023, zeigen wir Ihnen den Stand zum Ende des Vorjahres (31. Dezember 2022).

Gesetzl. Unverfallbarkeit / Vorzeitige Auflösung:

Wann ist ein Vertrag gesetzlich unverfallbar?

Diese Frage müssen Sie sich nur stellen, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet. Sie haben einen unverfallbaren Anspruch,

  • wenn Sie die Beiträge aus Ihrem eigenen Gehalt zahlen oder zum Ende des Arbeitsvertrages
  • 21 Jahre alt sind und
  • die Versicherung mindestens 3 Jahre besteht.

Ist dies der Fall, können Sie keine vorzeitige Auszahlung verlangen. Dies ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Welche Verfügungsbeschränkungen gibt es bei der gesetzlichen Unverfallbarkeit?

Ist Ihr Vertrag gesetzlich unverfallbar, gelten nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) folgende Verfügungsbeschränkungen:

  • Sie können die Versicherung nicht vorzeitig kündigen. Sie dürfen den Vertrag weder abtreten noch beleihen.

Sprechen Sie trotzdem eine Kündigung aus, führen wir die Versicherung weiter. Sie zahlen keine Beiträge mehr.

Bei eingetretener Unverfallbarkeit nach Ausscheiden: Kann ich den Vertrag vorzeitig auflösen?

Beziehen Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie den Vertrag trotzdem vorzeitig auflösen. Hierzu brauchen wir die Kopie Ihres Altersrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei eingetretener Unverfallbarkeit nach Ausscheiden: Wann finden wir eine Kleinstanwartschaft ab?

Für Abfindungen gibt es ein gesetzliches Verbot. Ausgenommen davon sind sogenannte Kleinstanwartschaften. Liegt der Betrag zur Auszahlung unter einem bestimmten Wert, können wir die Versicherung abfinden.

Die Abfindung kann nur Ihr ehemaliger Arbeitgeber verlangen.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). So lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, liegt das Recht zu kündigen bei ihm. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.

Führen Sie nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrages die Versicherung privat weiter, haben Sie das Recht zu kündigen.

In beiden Fällen ist eine Kündigung nicht möglich, wenn die Versicherung gesetzlich unverfallbar ist.

Warum kommt eine Auszahlung nicht in Betracht, wenn ein gesetzliches oder bedingungsgemäßes Verbot entgegensteht?

Ihr Vertrag ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und vom Gesetzgeber gefördert. Sie können den Vertrag nicht kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist im Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) geregelt.

Die Voraussetzungen liegen vor, wenn

  • Ihr Arbeitsvertrag endet und
  • Ihr Vertrag gesetzlich unverfallbar ist.

Wir informieren Sie trotzdem über den Rückkaufswert. Das ist eine Pflicht für uns in der Renteninformation.

Neben den gesetzlichen Regeln kann eine Kündigung auch nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein. Dies ist dann möglich, wenn es sich um eine Berufsunfähigkeits-Versicherung handelt.

Vertragliches:

Warum habe ich nicht zu allen meinen Verträgen eine Renteninformation bekommen?

Nur für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind wir dazu verpflichtet, Ihnen die Renteninformation zuzusenden. Dies sind

  • Direktversicherungen und
  • Pensionsfondsverträge.

Haben Sie in diesen Durchführungswegen mehrere Verträge, kann die Auskunft zeitlich versetzt kommen. Dann bitten wir Sie um Ihre Geduld.

Besitzen Sie eine Direktzusage Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich bitte an diesen.

Bei Zusagen für eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gibt es keine Pflicht für eine Renteninformation.

Warum ist der Rechnungszins nicht angegeben?

Der Rechnungszins gehört nicht zu den Pflichtangaben in der Renteninformation.

Der Gesetzgeber hat klare Regeln für den Inhalt der Renteninformation festgelegt. Die Angabe des Rechnungszinses gehört nicht dazu.

Was muss ich bei Verträgen mit einer Dynamik (automatische Anpassung) beachten? Woran erkenne ich die betroffenen Versicherungen?

Uns bekannte Erhöhungen für die Zukunft sind in der Renteninformation berücksichtigt. Dies sind fest vereinbarte Dynamiken. Zum Beispiel kann dies ein bestimmter Prozentsatz des aktuellen Beitrages sein.

Ist eine Dynamik vereinbart, sind diese in den Werten zum Ende des Vertrages oder zum Beginn der Rente eingerechnet. Ist dies der Fall, finden Sie in der ersten Tabelle einen Hinweis bei den betreffenden Werten.

Warum werden Werte in Kursivdruck dargestellt?

Wenn sich wesentliche Änderungen der Werte gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind die Werte in Kursivdruck gekennzeichnet. Dabei werden verringerte und erhöhte Beträge gleichermaßen berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit weisen wir nur die aufsummierten Gesamtwerte kursiv aus.

Heidelberger Leben 
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Die Heidelberger Lebensversicherung AG, gegründet im Jahr 1991, ist Spezialist für Alters-, Hinterbliebenen- und Risikovorsorge mit Schwerpunkt auf fondsgebundenen Lösungen. Das Portfolio umfasst per Ende 2022 knapp 330.000 Verträge und Kapitalanlagen in Höhe von rund 11,9 Milliarden Euro.

Im Jahr 2014 hat die Heidelberger Lebensversicherung AG das Neugeschäft eingestellt und konzentriert sich seitdem als Teil der Viridium Gruppe ausschließlich auf die Bestandskunden und deren Bedürfnisse. Die Viridium Gruppe ist Deutschlands führender Bestandsspezialist für Lebensversicherungen.