Verlässlicher Partner für eine abgesicherte Zukunft

Fragen und Antworten

Sterbefall

Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Sterbefall. 

Für individuelle Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, informieren wir Sie.

Möchten Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular oder senden Sie es an:

Heidelberger Lebensversicherung AG
Postfach 10 39 69
69029 Heidelberg

Einzureichende Unterlagen:

Welche Unterlagen sind im Sterbefall einzureichen?

  • Der Original-Versicherungsschein oder eine unterschriebene Verlusterklärung 

  • Die Sterbeurkunde 

  • Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen 

  • Eine von dem Bezugsberechtigten/Erben/Erbengemeinschaft unterschriebene Auszahlungsverfügung mit Angabe der IBAN 

  • Eine bestätigte Ausweiskopie vom Begünstigten mit Vorder- und Rückseite 

Sie erwarten eine Auszahlungssumme über 100.000 Euro? 

  • Hierfür benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Girocard (EC-Karte) mit Vorder- und Rückseite 

Was ist zu berücksichtigen, wenn kein Bezugsberechtigter angegeben ist?

Sind keine bezugsberechtigten Personen bekannt, ist die Auszahlungsverfügung von allen Erben auszufüllen.  

Dabei ist es erforderlich, sich auf eine Erklärung zu einigen und die Auszahlungsverfügung gemeinsam zu unterschreiben.
Die Überweisung erfolgt dann auf das von den Erben angegebene Konto.
Wir benötigen vom Kontoinhaber eine bestätigte Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: Original lag vor).    

Die Versicherung wurde an ein Bestattungsinstitut abgetreten, was muss ich tun?

Informieren Sie in diesem Fall das Bestattungsinstitut über den Leistungsfall ggf. mit der Sterbeurkunde.

Von dem Bestatter sind dann die Unterlagen einzureichen.

Identifikation / Geldwäschegesetz (GwG):

Was ist eine bestätigte Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?

Es handelt sich hierbei um eine vom Finanzdienstleister unterschriebene und bestätigte Ausweiskopie des Geldempfängers. 

Die Bestätigung kann erfolgen durch: 

  • Banken / Geldinstitute

  • Versicherungsmakler, Vermögensberater  

  • Steuerberater 

  • Wirtschaftsprüfer 

  • Rechtsanwalt 

Warum wird eine bestätigte Personalausweiskopie benötigt?

Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen. 

Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird die Übereinstimmung der Person mit dem vorgelegten Dokument bestätigt.

Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments, durch ein Amt oder einen Notar, ist keine Identifizierung der Person, sondern eine Bestätigung des vorgelegten Dokuments auf Echtheit. 

Was ist zusätzlich einzureichen, wenn der Geldempfänger einen Wohnsitz im Ausland hat?

Wir benötigen eine bestätigte Ausweiskopie und ggf. eine Meldebescheinigung oder ein aktuelles Dokument einer Behörde oder eine Mobilfunkrechnung Ihres Anbieters. 

Was kann ich tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Wir akzeptieren auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn Sie zum Einreichungstermin gültig sind. Auch diese müssen vom Finanzdienstleister bestätigt sein. 

Alternativ ist es möglich eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen, dazu benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energie- Anbieters.

Ich bin von der Ausweispflicht befreit!

Wir benötigen in solchen Fällen einen Nachweis über die Ausweisbefreiung von der Behörde. 

Versicherungsschein:

Was bedeutet Original-Versicherungsschein?

Bei Vertragsabschluss wurde dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein / die Versicherungspolice ausgehändigt.

Warum muss ich den Original-Versicherungsschein einreichen?

Der Original-Versicherungsschein ist nicht nur eine Urkunde, sondern auch ein Inhaberpapier. Bedeutet, Inhaber ist, wer den Schein unmittelbar in seiner Gewalt hat und ihn jederzeit vorlegen kann. Durch seine Vorlage beim Versicherer bringt er zum Ausdruck, dass er die in ihm bezeichneten Rechte einschließlich der aus dem Vertrag und den AVB sich ergebenden sonstigen Befugnisse als eigene Rechte geltend macht. 

Sie können den Original-Versicherungsschein eingescannt mit allen übrigen Unterlagen bei uns über das Kontaktformular einreichen. 

Sollten Sie uns eine Kopie Ihrer Originalpolice per Post oder per E-Mail zusenden, ist der Originalversicherungsschein nach Erhalt der Versicherungsleistung zu vernichten.

Ausnahme: Für eine Auszahlung mit einer Leistung über 100.000 Euro, ist der Original - Versicherungsschein einzureichen.

Wird eine Kopie des Original-Versicherungsscheines akzeptiert?

Sollten Sie uns eine Kopie Ihrer Originalpolice per Post oder per E-Mail zusenden, ist der Originalversicherungsschein nach Erhalt der Versicherungsleistung zu vernichten.

Gut zu wissen:

Liegen uns alle erforderlichen Unterlagen zur Bearbeitung vor, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 10 Werktagen.

Zu einer Information über die Auszahlung an das zuständige Finanzamt, sind wir gesetzlich verpflichtet.

Heidelberger Leben 
Kundenservice

T: +49 40 219 956 900
 

 

Schreiben Sie uns

Die Heidelberger Lebensversicherung AG, gegründet im Jahr 1991, ist Spezialist für Alters-, Hinterbliebenen- und Risikovorsorge mit Schwerpunkt auf fondsgebundenen Lösungen. Das Portfolio umfasst per Ende 2022 knapp 330.000 Verträge und Kapitalanlagen in Höhe von rund 11,9 Milliarden Euro.

Im Jahr 2014 hat die Heidelberger Lebensversicherung AG das Neugeschäft eingestellt und konzentriert sich seitdem als Teil der Viridium Gruppe ausschließlich auf die Bestandskunden und deren Bedürfnisse. Die Viridium Gruppe ist Deutschlands führender Bestandsspezialist für Lebensversicherungen.